SL-KLIMAPLUS
unterstützt Sie bei der Bauplanung ebenso, wie bei der Bauausführung, der Anlagen-Installation, dem Gebäudebetrieb oder der Demontage.
Das Leistungsangebot für optimale Sicherheit und Effizienz in und um Ihre Gebäude.
Da die einzelnen Gewerke in der Gebäudetechnik immer stärker ineinandergreifen, arbeiten wir in Kooperation mit den entsprechenden Fachbetrieben zusammen.
BRANDSCHUTZ an Klima- und Lüftungsanlagen:
An Ihren Klima- und Lüftungsanlagen prüfen wir die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen in Zusammenarbeit mit einem staatlich anerkannten Sachverständigen. Gegebenenfalls fest- gestellte Mängel an den technischen Anlagen werden dokumentiert und deren Beseitigung verfolgt.
Auch die wiederkehrenden Brandschutzprüfungen führen wir für Sie termingerecht durch.
Wartung, Pflege, Instandhaltung und Mehr:
Unsere Service-Leistungen reichen über Wartung, Pflege und Instandhaltung weit hinaus.
Veränderte Anforderungen bedingen den Umbau oder die Erweiterung einer bestehenden Anlage. Wirtschaftliche oder technologische Aspekte erfordern häufig deren Modernisierung.
SL-KLIMAPLUS analysiert die Gegebenheiten, berät, plant und realisiert alle erforderlichen Veränderungen und Ergänzungen Ihrer bereits in Betrieb befindlichen Anlagen und Systeme.
Energiemanagement
Unser Ziel des Energiemanagements besteht darin, Ihren Energieverbrauch zu senken und damit Kosten und Emissionen zu reduzieren. Auch der Klimaschutz ist ein Grund dafür, Energiemanagement engagiert zu betreiben. Einsparungen im Energieverbrauch von bis zu 40 % bei bestehenden Anlagen im Rahmen von Modernisierungen sind dabei möglich.
Wartung & Wartungsverträge
Alle Wartungen erfolgen gemäß den Herstellerrichtlinien in Anlehnung an die VDMA-Richtlinie 24186, sowie der DIN 31051, DIN 32736 und der AMEV-Richtlinien für Wartung.
In unserem "SL-KLIMAPLUS-Wartungsvertrag" bieten wir Ihnen die Wartungsleistungen zu einer günstigen jährlichen Wartungspauschale an.
Zertifizierter Betrieb der
Bezirksregierung Düsseldorf
Anerkennung, AZ.: - 56.3-ZCK 2/09-Leh - ,
gemäß § 6 Abs. 1 der Chemikalien-
Klimaschutzverordnung
vom 02. Juli 2008 in Verbindung mit der
EG-Verordnung 303/2008,
Kategorie I vom 2. April 2008